Kommunikationsverweigerung reicht nicht!
Beschluss des Familiengerichts München: Gemeinsame elterliche Sorge bei Nicht-Verheirateten.
Einseitige Kommunikationsverweigerung eines Elternteils reicht nicht aus, um die gemeinsame elterliche Sorge zu verhindern.
Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts München
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