Versorgungsausgleich

Die Altersabsicherung fair teilen

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern sind die Rentenanwartschaften in der Regel unterschiedlich hoch. Eine geringere Anwartschaft hat meist derjenige, der wegen Kindererziehung kürzere Zeiten als Berufstätiger absolviert hat. Unterschiedlich hohe Anwartschaften entstehen zudem, wenn einer von beiden längere Zeit arbeitslos war oder z.B. im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Auch private oder betriebliche Altersvorsorge führen häufig zu unterschiedlich hohen Anwartschaften.
Solche Unterschiede werden im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Beide Partner bekommen die Hälfte der Anwartschaften des anderen Partners, die dieser während der Ehezeit erworben hat. Im Ergebnis haben nach dem Versorgungsausgleich beide Ehepartner eine gleich hohe Altersversorgung.