Partnerschaft individuell gestalten
Mit einem Partnerschafts- oder Ehevertrag können gesetzliche Regelungen für die Partnerschaft individuell modifiziert werden. Dabei können Regelungen sowohl für die Zeit des Zusammenlebens, für den Fall des Scheiterns der Beziehung oder auch für den Erbfall getroffen werden. Ich berate Sie dabei, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und welche Folgen diese jeweils hat. Ich sorge für die korrekte juristische Ausformulierung und begleite Sie beim notariellen Beurkundungsvorgang.
Die Durchsetzung von Verträgen
Bei Ansprüchen aus Ehe- oder Partnerschaftsverträgen assistiere ich bei der rechtlichen Durchsetzung. Ob ein Ehevertrag von Anfang an als sittenwidrig zu beurteilen war oder in der Partnerschaft Entwicklungen eintraten, die dazu führen, dass die Inanspruchnahme aus dem Vertrag als ungerecht zu bezeichnen wäre, ist hochkomplexe juristische Arbeit, die Erfahrung und Sachkenntnis voraussetzt. Für beides stehe ich.