Wechselmodell, Nestmodell, Residenzmodell…

Welches ist das beste Betreuungsmodell?

Nur am konkreten Einzelfall kann entschieden werden, welches Betreuungsmodell für ein Kind das beste ist. Während beim Residenzmodell das Kind überwiegend von einem Elternteil betreut wird und nur am Wochenende Kontakt zum anderen Elternteil hat, wechselt es beim Wechselmodell in zuvor geregelten Zeitabständen zwischen den Eltern. Beim Nestmodell verbleiben Kinder meist in der früheren Wohnung und werden abwechselnd von den Eltern betreut, die in der Nichtbetreuungszeit jeweils in anderen Wohnungen leben. Jedes Modell kann Vorzüge haben, manchmal gibt es auch aufgrund bestimmter familiärer Begebenheiten keine vernünftigen Alternativen.

Mit seiner Entscheidung vom 01.02.2017 – XII ZB 601/15 hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass auch gegen den Willen eines Elternteils ein bestimmtes Umgangsmodell angeordnet werden kann, wenn sachverständig festgestellt ist, dass das von einem Elternteil angestrebte Modell für das Kind das Beste ist. Auch hier gilt, dass eine kathegorische Ablehnung oder strikte Bevorzugung eines bestimmten Umgangsmodells oft am Kind vorbei gedacht ist. Was für ein dreijähriges Kind richtig ist, kann für ein 12jähriges Kind eine Zumutung bedeuten. Ich helfe Ihnen dabei, das für Ihr Kind am besten geeignete Betreuungsmodell sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich durchzusetzen.