Amtsgericht Freiburg: Übertragung des Sorgerechts auf den Vater

Das Zerren am Kind – frei nach dem „Kaukasischen Kreidekreis“

Beim „Kaukasischen Kreidekreis“ hat der Richter, als sich die Magd weigerte, an dem Kind zu zerren, diese als wahre Mutter bezeichnet. Genau da kippt der Vergleich: Während nämlich der deutsche Vater zum Aufgeben seines Kindes als Akt der wahren Liebe aufgefordert wird, gibt der Dorfrichter der Hausmagd das Kind und jagt die leibliche Mutter aus dem Dorf.
Eine Amtsrichterin aus Freiburg hat in einem jüngst ergangenen Beschluss darauf hingewiesen, dass der „Kaukasische Kreidekreis“ nicht angeführt werden sollte, um einen Vater zum Aufgeben zu überreden, sondern um einer Mutter aufzuzeigen, dass ein Verweigern des Umgangskontaktes ein Zerren am Kind ist. In Folge hat sie dem Vater das Sorgerecht übertragen. Und dem Jugendamt, das sich nur auf Kontinuität als Kindeswohlkriterium berief, eine Absage erteilt.

Amtsgericht München: Gemeinsame Sorge für unverheiratete Eltern

Kommunikationsverweigerung reicht nicht!

Beschluss des Familiengerichts München: Gemeinsame elterliche Sorge bei Nicht-Verheirateten.
Einseitige Kommunikationsverweigerung eines Elternteils reicht nicht aus, um die gemeinsame elterliche Sorge zu verhindern.

Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts München

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Amtsgericht München: Gemeinsame Sorge trotz gestörter Kommunikation der Eltern

Beide Eltern für das nichteheliche Kind

Das Familiengericht am Amtsgericht München verfügt gemeinsame Sorge trotz gestörter Kommunikation der Eltern.
Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde von der Mutter zurückgenommen. Zuvor hatte sich auch die Verfahrenspflegerin für die gemeinsame Sorge ausgesprochen. Das Oberlandesgericht regte daraufhin die Rücknahme der Beschwerde an.

Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts München

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