Stetige Qualifizierung

Regelmäßige Fortbildung ist für mich nicht nur Anwaltspflicht nach §15 FAO sondern gehört zum Selbstverständnis meiner Arbeit als Juristin. In stetig sich wandelnden gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen kann nur der Rechtsanwalt kompetent beraten, der stets up to date ist. Dieser Tatsache trage ich Rechnung durch Teilnahme an Fortbildungen und Fachveranstaltungen, aber auch durch Lektüre aktueller Fachveröffentlichungen.

Analysieren, trainieren, weiterentwickeln

Über die fachliche Fortbildung hinaus investiere ich Zeit und Energie in Soft-Skills, wie Gesprächs- und Verhandlungsführung, erfolgreicher Umgang mit Verfahrensbeteiligten und Amtspersonen, Rhetorik und Präsentation sowie effizientes Zeit- und Selbstmanagement.