Das Zerren am Kind – frei nach dem „Kaukasischen Kreidekreis“
Beim „Kaukasischen Kreidekreis“ hat der Richter, als sich die Magd weigerte, an dem Kind zu zerren, diese als wahre Mutter bezeichnet. Genau da kippt der Vergleich: Während nämlich der deutsche Vater zum Aufgeben seines Kindes als Akt der wahren Liebe aufgefordert wird, gibt der Dorfrichter der Hausmagd das Kind und jagt die leibliche Mutter aus dem Dorf.
Eine Amtsrichterin aus Freiburg hat in einem jüngst ergangenen Beschluss darauf hingewiesen, dass der „Kaukasische Kreidekreis“ nicht angeführt werden sollte, um einen Vater zum Aufgeben zu überreden, sondern um einer Mutter aufzuzeigen, dass ein Verweigern des Umgangskontaktes ein Zerren am Kind ist. In Folge hat sie dem Vater das Sorgerecht übertragen. Und dem Jugendamt, das sich nur auf Kontinuität als Kindeswohlkriterium berief, eine Absage erteilt.