Nützliche Informationen – von Düsseldorfer Tabelle bis Partyzettel

Praktische Helfer im Familienrecht

Die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen von Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, Anfragen bei den übrigen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V..
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle auf der Website des OLG Düsseldorf

Das Münchener Modell

Am Amtsgericht München wird in Anlehnung an das Cochemer Modell seit 2007 das „Münchener Modell““ praktiziert, ein Leitfaden zur Lösung von Problemen mit Sorgerecht und Umgang. Eltern sollen so eigenverantwortlich rasch tragfähige Lösungen zum Wohl ihrer Kinder finden. Der Leitfaden regelt die Zusammenarbeit des Gerichts mit den Stadt- und Kreisjugendämtern, Rechtsanwälten, Beratungsstellen, Mediatoren, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen.
» Den Leitfaden zum Münchener Modell anschauen / herunterladen.
» Ein Beispielsfall aus der Praxis des Münchener Modells.
» Informationen zum Cochemer Modell beim Berufs­verband der Rechts­journalisten e.V..

Umgangsregelung leicht geplant und durchgesetzt

Klare Umgangsregelungen sind nach einer Trennung wichtig. Das Kind soll wissen, wie lange es dauert, bis es wieder beim anderen Elternteil ist. Auch Eltern sollten sich auf die Planung verlassen können, selbst wenn es immer wieder Situationen gibt, wo Änderungen nötig sind.
Zur Planung gibt es praktische Hilfsmittel, als Kalender mit farblich markierten Schulferien und Feiertagen, in die Betreuungszeiten auch Jahre im voraus eingetragen werden können. 
Auch bei der Begründung und Darstellung der Umgangsaufteilung, z.B. bei Gericht, ist eine leicht verständliche Visualisierung oft sehr hilfreich.
Kalender zum online Erstellen und Ausdrucken: www.schulferien.org.

Erziehungsbeauftragung nach § 1 JuSchG

Nimmt ein Erwachsener aufgrund einer Vereinbarung mit der sorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) stellvertretend Erziehungsaufgaben wahr oder betreut einen Jugendlichen, z.B. bei einer Veranstaltung, wird dies Erziehungsbeauftragung genannt (siehe Jugendschutzgesetz § 1 Abs. 1 Nr. 4).
Mit der Aufsichtsbestätigung (auch „Partyzettel“ oder „Muttizettel“) kann ein Erziehungsberechtigter eine volljährige Person beauftragen, für einen Jugendlichen die Aufsichtspflicht zeitlich begrenzt zu übernehmen.
Einen Erziehungsbeauftragungs-Vordruck herunterladen
Häufige Fragen und Antworten zum Jugendschutz