Rechte und Pflichten unverheirateter Mütter und Väter

Nichteheliche Lebensgemeinschaft & Co.

Auch ohne Eheschließung entstehen aufgrund der Geburt eines gemeinsamen Kindes Rechte und Pflichten. Den Vater trifft bei anerkannter oder gerichtlich festgestellter Vaterschaft eine Unterhaltspflicht gegenüber Mutter und Kind. Für die Mutter steht die Entscheidung an, den Vater freiwillig durch Sorgeerklärung an der gemeinsamen Sorge teilhaben zu lassen oder sich einem gerichtlichen Verfahren ausgesetzt zu sehen.
Wie soll der Umgang mit einem Kind geregelt werden, wenn gar kein familiärer Verband vor der Geburt bestand? Wie erreiche ich die Anerkennung meiner Vaterschaft? All das sind Fragen, die geklärt werden müssen, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um langfristige Entscheidungen handelt.