Der Begriff „Kindeswohl“ ist der am meisten missbrauchte Begriff in Familiengerichtsverfahren. Alle glauben jeweils am besten zu wissen, was dem Kindeswohl entspricht. Dass dabei das konkrete Kind oft völlig aus den Augen verloren wird, ist bittere Realität.
Sehr häufig wird vom Gericht ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das anhand bestimmter Kriterien versucht, eine Empfehlung zu geben, an der sich dann Gericht und Eltern orientieren können. Zu hinterfragen, ob diese Gutachten wissenschaftlichen Standards entsprechen, also transparent und nachvollziehbar sind und ob sie auf wissenschaftlich fundiertem Vorgehen beruhen, wie es die Deutsche Gesellschaft für Psychologie in ihren Qualitätsstandards fordert, gehört ebenso zu meiner Arbeit, wie die Mandanten in der Begutachtung durch intensive Vorbereitung zu betreuen.